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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Eintrittskartenverkauf an Endkunden

StadthallenTicket ist ein internetgestütztes Ticketsystem auf Basis der Software WINTHEA und wird von der Stadthalle Bad Blankenburg BGmbH, im weiteren BGMBH genannt, betrieben.

§ 1 Geschäftsbeziehung
Der Veranstalter beauftragt die BGMBH mit dem Eintrittskartenvertrieb und versichert, dass ein rechtsgültiger Vertrag mit den jeweiligen Künstlern bzw. deren Bevollmächtigten vorliegt. BGMBH ist auf Basis dieses Vertrages kein Mitveranstalter, d.h. in keiner Weise an wirtschaftlichen Risiken beteiligt. BGMBH und die vertraglich über BGMBH gebundenen Vorverkaufsstellen verkaufen die Eintrittskarten im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.

§ 2 Kartenaufdruck
Der Kartenaufdruck beinhaltet in jedem Fall folgende Details: Datum, Beginn, Einlass, Verkaufspreis inkl. aller Gebühren.

§ 3 Schwerbehinderte
Schwerbehinderte mit einer im Schwerbehindertenausweis nachgewiesenen Notwendigkeit einer Begleitperson (Rollstuhlfahrer, Blinde, etc.) erhalten freien Eintritt für die Begleitperson. Als Beleg für die Berechtigung muss der Behinderte beim Kartenkauf und unaufgefordert beim Einlass seinen Behindertenausweis vorlegen, in dem die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen ist. 

§ 4 Haftung
Die BGMBH haftet nicht für auf dem Post- oder Kurierweg verlorengegangene Kartensendungen. Nichthaftung gilt außerdem für andere besondere Umstände wie Raub, Diebstahl oder Einbruch, Havarie und Feuer in den Geschäftsräumen der BGMBH oder den einzelnen Vorverkaufsstellen sowie in Fällen höherer Gewalt. Die BGMBH haftet nur für solche Schäden, die von der BGMBH selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. BGMBH haftet nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb seines Einflussbereiches hervorgerufen werden. Insbesondere gilt dies für den Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung. Ausfall der Stromversorgung oder Beeinträchtigungen, die durch die Hard- und Software hervorgerufen werden.

§ 5 Veranstaltungsausfall
Für den Fall einer Terminverlegung gilt, dass bereits gekaufte Karten ihre Gültigkeit behalten, sofern nichts anderes vom Veranstalter mitgeteilt worden ist. BGMBH wird die betreffende Veranstaltung entsprechend einrichten. Sollten Kunden an dem Ersatztermin verhindert sein und die Karten zurückgeben wollen, nehmen die Vorverkaufsstellen die Karten zurück. Hierbei gilt im konkreten Einzelfall, dass Karten nur bei den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden können, wo sie gekauft wurden. Im Falle einer generellen Absage der Veranstaltung nehmen die Vorverkaufsstellen der BGMBH die verkauften Karten über einen Zeitraum von vier Wochen nach Veranstaltungstermin zurück und, vorausgesetzt, die BGmbH kann noch über die betreffenden Eintrittsgelder verfügen, erstatten für den Veranstalter den Kartenpreis in voller Höhe an die Kunden. Am ursprünglichen Veranstaltungstag sorgt der Veranstalter dafür, dass am Eingang des Veranstaltungsortes Plakate mit Absage- bzw. Verlegungshinweisen der Veranstaltung angebracht sind. Die Benachrichtigungspflicht obliegt allein dem Veranstalter.
Im Falle einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung, hält der Veranstalter die BGMBH von sämtlichen Regressansprüchen der Kartenkunden frei. Der Veranstalter haftet für eventuelle Forderungen durch Kartenkunden zum Ausgleich von Freizeitausfall, sowie geltend gemachte An- und Abfahrtkosten wegen Unkenntnis der Absage, bzw. der Verlegung der Veranstaltung. Die BGMBH verweist den Anspruchsteller in diesen Fällen direkt an den Veranstalter.

§ 6 Rückgabe/ Stornierungen
Die Rückgabe von bereits gekauften Eintrittskarten ist nur in begründeten Ausnahmefällen bis zum Veranstaltungstag möglich. Als begründete Ausnahmefälle gelten: persönliche Erkrankung (mit ärztlichen Attest -Kopie Krankenschein) und Todesfall (auch Verwandte 1.Grades). Die Karten können nur in der Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, wo sie erworben worden sind. Darüber hinausgehende Stornierungswünsche sind direkt an den jeweiligen Veranstalter zu richten, der auf der Karte angegeben ist. Die Stadthallen BGmbH erteilt in diesen Fällen Auskunft zur Postanschrift des Veranstalters.

§ 7 Sonstiges
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die restlichen Bedingungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile dieser Geschäftsbedingungen sollen dann so ausgelegt werden, dass im Ganzen der Sinn der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten bleiben.

Bad Blankenburg, den 01.01.2008


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