Gastronomie
Seit dem 01.01.2007 hat die BGmbH das exklusive Cateringrecht in der Stadthalle bzw. im Geltungsbereich des Grundstück- und Gebäudeüberlassungsvertrages in der jeweiligen aktuellen Fassung.
Die BGmbH kann das Cateringrecht, insbesondere die Speisenversorgung, gegen eine Abstandszahlung an Fremdbewirtschafter weiterreichen. Die Höhe der Abstandszahlung richtet sich nach Besucherzahl und Veranstaltungsdauer. Die Verfahrensweise zur Anmietung benötigter Cateringflächen und -einrichtungen sowie Medienverbräuche bleiben davon unberührt.
Für die gastronomische Versorgung Ihrer Veranstaltung steht eine nach modernsten Gesichtspunkten eingerichtete Catering-Küche mit folgenden Komponenten zur Verfügung:
- 1 Kühlzelle mit direktem Zugang aus der Warenschleuse
- 3 Konvektomaten (Heißluftdämpfer)
- Hochleistungsgeschirrspülmaschine
- 2 Elektro-Schnellkochkessel
- Elektrokocher
- diverse Edelstahlarbeitstische
- 5 mobile Theken
Darüber hinaus verfügen wir über ein Café & Bar mit 36 Sitzplätzen und eine romantisch gelegene Freifläche an der Schwarza mit bis zu 60 Sitzplätzen. Das Cafe´hat eine separate Küche und eine Thekenanlage. Es ist bestens geeignet für kleinere geschlossene Veranstaltungen bis 40 Personen (Klassen- und Familienfeiern, etc.).
Das Cafe´wird grundsätzlich nicht an Fremdbewirtschafter vermietet!